Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel seit 1. Januar 2024 auf elektronischem Rezept (e-Rezept). Wenn Sie telefonisch oder online ein Rezept bestellt haben, können Sie es in der Regel gleichentags in der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) oder einem in der Praxis ausgedrucktem QR-Code einlösen. Voraussetzung ist, dass die eGK quartalsaktuell in der Praxis eingelesen wird